3TRANSPORTE IN EIGENREGIE Wenn Sie eigene Fahrzeuge haben und Ihre eigenen Waren selbst ausliefern oder sich teure Werkzeuge für Vorortreparaturen im Laderaum befinden macht eine Absicherung über eine entsprechende Werkverkehr Versicherung Sinn Denn sollte ein Fahrzeug verunfallen oder gestohlen werden müssen die auszuliefernden Waren beziehungsweise Werkzeuge teuer wiederbeschafft werden Achten Sie auch auf eine Haus zu Haus Deckung So besteht auch während der Be und der Entladung des Fahrzeugs Versicherungsschutz Zudem gilt der Schutz auch nach Beendigung des Transports wenn die versicherte Ware im verschlossenen Fahrzeug verbleibt und auf offener Straße abgestellt wird BAUSTELLENDECKUNG FÜR BAUHANDWERKER Sie können eine Zusatzabsicherung für das auf einer Baustelle vorgesehene Material und die Werkzeuge die dort in einem Lagerraum gelagert sind vereinbaren DER SPEDITEUR HAFTET DOCH BEI SCHÄDEN ODER Viele Unternehmen besitzen aus Kostengründen keine eigenen Transportfahrzeuge und beauftragen Speditionen Zwar haftet der Spediteur grundsätzlich für Schäden während des Transports doch kann diese Haftung vertraglich gesetzlich begrenzt oder sogar ausgeschlossen sein etwa durch das Handelsgesetzbuch oder die Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen ADSp Die gesetzliche Haftungsobergrenze liegt üblicherweise bei 8 33 Sonderziehungsrechten ca 10 Euro pro Kilogramm beschädigter oder verlorener Ware
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